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Unsere Honorare - PlattesGroup

Erst-, Gestaltungs- und Deklarationsberatung

Erster Beratungstermin

Der erste Beratungstermin dauert in der Regel eine Stunde und wird bei einer Gestaltungsberatung (Sachverhalt, zivil- und steuerrechtliche Gegebenheiten, Lösungsansätze) zu einem Festpreis von 450,00 € netto abgerechnet. Der Aufwand für die Terminvorbereitung und die Anwesenheit von zwei Kollegen:innen ist mit dem Festpreis abgegolten. 

Gestaltungsberatung

Für Leistungen bei der Gestaltungsberatung durch ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes „Private-Client-Team“ vereinbaren wir mit Ihnen Stundensätze oder Auftragspauschalen, die sich an Aufwand und Einsparpotentialen orientieren. In besonderen Fällen arbeiten wir auch erfolgsabhängig.

*Nettobetrag ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und sofern bei der Bearbeitung keine unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Tatbestände auftauchen.

Die Stundensätze in der Gestaltungsberatung betragen
Fachliche QualifikationNettobetrag*
CEO460,00 €
Assistenz der Geschäftsführung320,00 €
Senior-Steuerberater/-in380,00 €
Steuerberater/-in280,00 €
Junior-Steuerberater/-in180,00 €
Abteilungsleiter/-in320,00 €
Assistenz der Abteilungsleitung180,00 €
Senior-Rechtsanwalt/-ältin350,00 €
Rechtsanwalt/-ältin280,00 €
Übersetzungen (außer beglaubigte)100,00 €
Gestoría / Sekretariat95,00 €
Fahrdienste80,00 €
Wir verstehen es als unsere Verantwortung sicherzustellen, dass wir so kostengünstig wie möglich für Sie arbeiten. Deshalb wird der für Sie zuständige Steuerberater/-in, Rechtsanwalt/-ältin oder Abteilungsleiter/-in durch eine qualifizierte Kraft unterstützt.
Angefangene Stunden werden im 15-Minutentakt abgerechnet

Gerne stimmen wir mit Ihnen für einen genau bestimmten Arbeitsumfang auch Auftragspauschalen ab, wie z.B. für folgende Tätigkeiten:

  • Kauf einer Immobilie: Komplette Betreuung eines Immobilienerwerbs. HIER finden Sie die Informationen für unser umfangreiches Leistungspaket. Unser Honorar beträgt i.d.R. ein Prozent vom notariellen Kaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten, mindestens aber 10 T€ netto
  • Vermögensteuer: Simulation der Vermögensteuerbelastung wenn man auf den Balearen steuerlich ansässig würde. Inkludiert sind strukturelle Empfehlungen um die Vermögensteuerbelastung zu minimieren. Unser Honorar beträgt i.d.R. mindestens 5 T€ netto. Die Arbeiten für die Umsetzung der Empfehlungen werden gesondert berechnet
  • Verbindliche Auskunft: Einholen einer verbindlichen Auskunft über einen bestimmten Sachverhalt beim zuständigen Finanzamt. Die Mindestgebühr beträgt 5 T€ netto
  • Sonstiges: Die Honorare für Gutachten, Umwandlungsvorgängen, Unternehmensgründungen und Begleitung von Rechtsverfahren etc. werden gesondert vereinbart

In Einzelfällen vereinbaren wir ein Erfolgshonorar in Abhängigkeit des konkreten Aufwands und der zu erwartenden Steuerersparnis oder -erstattung. Die Vergütung liegt dann zwischen 10 % bis 50 % des angestrebten Nutzens.

Bei (drohenden) Steuerstrafverfahren - u.a. auch für die Themen "Ansässigkeit" und "vGA" - werden wir häufig für die Abwendung oder Verteidigung eines Steuerstrafverfahrens hinzugezogen. Die Vergütung wird individuell abgestimmt.

Deklarationsberatung - Compliance

Wir beraten sowohl inländische Unternehmen als auch ausländische Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Dabei schnüren wir individuelle Dienstleistungspakete, mit denen Verantwortliche sicherstellen, dass sie steuerliche Erklärungs-, Informations- und Dokumentationspflichten - Compliance-Aufgaben und Tätigkeiten - weltweit erfüllen. Durch unsere digitalen Plattformen ("best in class") ist Echtzeitzugriff - auch auf die Belege - gegeben.

*Nettobetrag ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und sofern bei der Bearbeitung keine unvorhergesehenen und außergewöhnlichen Tatbestände auftauchen.

Unsere Honorare für die Erstellung der monatlchen Buchhaltung betragen
BezeichnungNettobetrag*
Mtl. Grundgebühr, darin enthalten ist:
  • Nutzung & Pflege der digitalen Plattform A3 - Spanien und des DMS
  • Revisions- und betriebsprüfungssichere Dokumentation; IT-Sicherheit mit VPN-Zugriff; Höchste Securitymassnahmen
 
Mtl. Grundpauschale145,00 €
Stundensatz
  • Angefangene Stunden werden im 15-Minutentakt abgerechnet
 
Std.80,00 €
Unsere Honorare für die Erstellung der jährlich zu erfüllenden Compliance-Vorschriften :
BezeichnungNettobetrag*

Bilanzerstellung - Handels- und Steuerbilanz nach spanischen Vorschriften

2.500,00 €

- Libro Contables (Rechnungsbuch) - Je Buch250,00 €
Jahressteuererklärungen - Es sind mindestens folgende Jahreserklärungen zu erstellen:
- Modelo 180; 190; 390; 180; etc.Je Modelo230,00 €
- Modelo 347; 200; 232; D4; ETEJe Modelo285,00 €
Handelsregister - Folgende Dateien sind zu erstellen und jährlich beim Handelsregister einzureichen:
- Libro de Actas (Protokollbuch) - Abrechnung auf Stundenbasis180,00 €
- Libro de Socios (Gesellschafterbuch) - Abrechnung auf Stundenbasis180,00 €
Prüfung der jährlichen Vermögensteuerpflicht175,00 €

Bevor wir konkret auf unser Angebot eingehen bedarf es einer Erläuterung über Besonderheiten des spanischen „Besteuerungsverfahren“. Die Steuerpflichtigen in Spanien – ob spanischer Resident oder Nichtresident – müssen alle notwendigen Steuererklärungen im Rahmen einer „Selbstveranlagung und -versteuerung“ (Autoliquidation) erstellen und beim Finanzamt einreichen, man wird nicht aufgefordert oder erinnert was wann einzureichen ist. D.h. der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben zu erledigen: 

  • Er muss selbst entscheiden und recherchieren, welche Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen sind. Bei knapp einhundert möglichen Steuererklärungen (sog. Modelos) ist das keine leichte Aufgabe. Er wird vom spanischen Finanzamt nicht erinnert oder darauf hingewiesen, welche Steuererklärungen zu welchem Zeitpunkt eingereicht und bezahlt werden müssen.
  • Fristverlängerungen, die eine Abgabe oder die Zahlung der Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt erlauben, sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Zeitgleich mit der Einreichung der Steuererklärung(en) ist die selbst errechnete Steuerlast an das Finanzamt zu zahlen. Das Bankinstitut erstellt einen Zahlbeleg über die bezahlte Steuer.
  • Man erhält keinen Steuerbescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung über die Abgabe der eingereichten Steuererklärung(en) oder die Zahlung der Steuerbeträge. Als Beweis gibt es den elektronischen Einreichungsnachweis und die Zahlungsbestätigung der Bank. Diese Belege sollte man aufbewahren, auch um z.B. eine „Anrechnung“ im Heimatland zu erreichen.

Durch unser Eigentümerportal erhalten Sie einen umfänglichen Blick auf alle notwendigen Informationen, Urkunden, Belege und Steuererklärungen. Der Steuerberater im Heimatland hat u.a. Zugriff auf alle erforderlichen Daten und Belege um die notwendigen steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

BeschreibungAbstufungNettobetrag*
Onboarding
Bei Auftragserteilung muss das Fundament geschaffen werden um eine solide und nachhaltige Betreuung zu gewährleisten. Dazu gehören (leider) eine Vielzahl von Aufgaben: 
  • Vorschriften des Geldwäsche- und Datenschutzgesetzes; Sichtzugang zum Bankkonto; Ansässigkeitsbescheinigung; Einrichtung Scan-Mailadresse etc.
  • Dokumente/Unterlagen: Ausweise; NIE-Zertifikate; Kaufurkunde(n); Darlehensverträge; Mietverträge; Gesellschaftsverträge; Handelsregisterauszug; Eigentumsnachweis; IBI und Müllbescheide; Postalische Daten der beteiligten Personen und Institutionen; Verträge mit den Versorgungsträgern (Einzugsermächtigung); etc.
  • Zugangsdaten der „Postbox“; Überprüfung ob Zustellungen vorliegen; Erstellte, eingereichte und bezahlte Steuererklärungen (Einkommen- und Vermögensteuer).
 
einmalig,
pro Immobilie

300,00 €
bis 600,00 €

Steuererklärungen M 210 - Selbstnutzung
Berechnung der Steuer; Ansässigkeitsbescheinigung; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal.
Jährlich pro Immobilie bei Selbstnutzung

1ter Eigentümer300,00 €
2ter Eigentümer150,00 €
3ter Eigentümer75,00 €
jeder weiterer75,00 €
 

Für die Ermittlung der Vermögensteuer und den Fall der möglichen Veräußerung benötigen Sie einen aktuellen Buchwert. Sie senden uns über ihre individuell eingerichtete Scan-Emailadresse die Rechnungen für Instandhaltungs- und Umbaumassnahmen. Wir erstellen dann die notwendige Anlagenbuchhaltung, die sie in Ihrem Eigentümerportal einsehen können.
 

Stundensatz95,00 €

Steuererklärungen M 210 Vermietung
Quartalsweise Buchhaltung; Erstellung der Anlagenbuchhaltung die im Eigentümerportal geführt wird; Berechnung der Steuer; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal.
Pro Quartal und pro Immobilie bei Vermietungseinkünften

1ter Eigentümer300,00 €
2ter Eigentümer150,00 €
3ter Eigentümer75,00 €
jeder weiterer75,00 €
   

Steuererklärungen M 210 Vermietungen mit Umsatzsteuer aber ohne hotelähnliche Dienstleistungen
Quartalsweise Buchhaltung; Erstellung der Anlagenbuchhaltung die im Eigentümerportal geführt wird; Berechnung der Steuer; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal.
Pro Quartal und pro Immobilie

1ter Eigentümer300,00 €
2ter Eigentümer150,00 €
3ter Eigentümer75,00 €
jeder weiterer75,00 €
 

Erstellung der Umsatzsteuererklärung M 303 pro Quartal 
Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärung M 390

pro Erklärung
pro Erklärung 

100,00 €
100,00 €

 

Erstellung der Umsatzsteuererklärung "Reverse Charge" M 309 pro Quartal
Erstellung der Informationserklärung "Reverse Charge" M 349 pro Quartal

pro Erklärung
pro Erklärung 
100,00 €
100,00 €
 

Erstellung der Jahreserklärung M 347 (Umsätze über 3.005,00 € mit Kunden und/oder Lieferanten)

pro Erklärung275,00 €

Vermögensteuererklärung für Nichtresidenten mit direkt gehaltenem spanischem Immobilienvermögen
Ermittlung der Werte nach den Vorschriften des Vermögensteuergesetzes; Berechnung der Steuer; Erstellung der Steuererklärung; Einreichung beim Finanzamt; Prüfungssichere Ablage mit Übernahme in das Eigentümerportal; Bei dem angegebenen Honorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jede weitere Stunde wird mit 140,00 € berechnet
 

1ter Eigentümer400,00 €
2ter Eigentümer200,00 €
jeder weitere200,00 €

Zustelladresse
Wir empfehlen Ihnen die "PlattesGroup" als Zustelladresse für jegliche Kommunikationen der Gemeinde, Grundbuchamt, Gerichten und Behörden zu registrieren. Somit können wir Sie über die Inhalte eingehender Schreiben oder/und Fristen rechtzeitig informieren.
Einrichtung der Zustelladresse und Mitteilung an die Behörden.
 

Einrichtung

300,00 €

Postbox
Neben der Zustelladresse sollte unbedingt das sogenannte „Elektronische oder digitale Postfach“ installiert werden. Das balearische und staatliche Finanzamt und auch einige Behörden stellen Nachrichten nur noch über dieses "Postfach" zu. Wenn eine Nachricht eingeht, gilt das Schreiben nach 10 (zehn) Tagen als zugestellt. Wir administrieren dieses "Postfach" und informieren Sie über Inhalte möglicher Zustellungen und einzuhaltende Fristen.

Einrichtung

330,00 €
Erneuerung225,00 €
Jährlichepauschale120.00 €

Sonstige Leistungen

Touristensteuer
Sobald Sie mit der Ferienvermietung beginnen, müssen Sie bei der Tourismusbehörde angemeldet werden. Die Touristensteuer wird im Sommer des Folgejahres von Ihrem Konto für die vermietete Zeit eingezogen.

Anmeldung250,00 €
Abmeldung150,00 €
   

Nicht fristgerechte Einreichung
Die Steuererklärungen können „online“ beim Finanzamt nur bis zu 5 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingereicht und bezahlt werden. Sollte die Freigabe zur Zahlung durch die Mandantschaft bis zu diesem Termin nicht vorliegen, muss ein sogenannter NRC-Code bei der Bank angefordert werden, über den dann die weitere Abwicklung erfolgt. Daraus entsteht ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand, der (leider) nicht digital abgearbeitet werden kann.
 

Handlingfee

100,00 €

Übernahme von Zahlungen
In nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann es notwendig werden dass die PlattesGroup für Sie Zahlungen (Steuern, Strafen, etc.) durchführt. Das erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand (Geldwäschevorschriften, Buchhaltung, NRC-Code, Kommunikation, etc.)

Handlingfee100,00 €
Weitere Dienstleistungen werden zu den allgemein geltenden Honoraren der PlattesGroup abgerechnet

Bevor wir konkret auf unser Angebot eingehen bedarf es einer Erläuterung über Besonderheiten des spanischen „Besteuerungsverfahren“. Die Steuerpflichtigen in Spanien müssen alle notwendigen Steuererklärungen im Rahmen einer „Selbstveranlagung und -versteuerung“ (Autoliquidation) erstellen und beim Finanzamt einreichen, man wird nicht aufgefordert oder erinnert was wann einzureichen ist. D.h. der Steuerpflichtige hat folgende Aufgaben zu erledigen: 

  • Er muss selbst entscheiden und recherchieren, welche Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen sind. Bei knapp einhundert möglichen Steuererklärungen (sog. Modelos) ist das keine leichte Aufgabe. Er wird vom spanischen Finanzamt nicht erinnert oder darauf hingewiesen, welche Steuererklärungen zu welchem Zeitpunkt eingereicht und bezahlt werden müssen. 
  • Fristverlängerungen, die eine Abgabe oder die Zahlung der Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt erlauben, sind grundsätzlich nicht möglich.
  • Zeitgleich mit der Einreichung der Steuererklärung(en) ist die selbst errechnete Steuerlast an das Finanzamt zu zahlen. Das Bankinstitut erstellt einen Zahlbeleg über die bezahlte Steuer. 
  • Man erhält keinen Steuerbescheid oder eine wie auch immer geartete Mitteilung über die Abgabe der eingereichten Steuererklärung(en) oder die Zahlung der Steuerbeträge. Als Beweis gibt es den elektronischen Einreichungsnachweis und die Zahlungsbestätigung der Bank. Diese Belege sollte man aufbewahren, auch um z.B. eine „Anrechnung“ im Heimatland zu erreichen.

Wir erledigen die Recherche welche Steuererklärungen für den Steuerpflichtigen wann zu erstellen und bei den zuständigen Behörden einzureichen sind. Das sind i.d.R. die nachfolgend aufgelisteten Erklärungen (Modelo) zu erstellen.

BeschreibungAbstufungNettobetrag*
Onboarding
Bei Auftragserteilung muss das Fundament geschaffen werden, um eine solide und nachhaltige Betreuung zu gewährleisten. Dazu gehört (leider) eine Vielzahl von Aufgaben:
 
  • Vorschriften des Geldwäsche-  und Datenschutzgesetzes; Sichtzugang zum Bankkonto; Ansässigkeitsbescheinigung; Einrichtung Scan-Mailadresse etc.
  • Dokumente/Unterlagen: Ausweise; NIE-Zertifikate; Kaufurkunde(n); Darlehensverträge; Mietverträge; Gesellschaftsverträge; Handelsregisterauszug; Eigentumsnachweis; IBI und Müllbescheide; Postalische Daten der beteiligten Personen und Institutionen; Verträge mit den Versorgungsträgern (Einzugsermächtigung); Anmeldung von Fahrzeugen etc.
  • Zugangsdaten der „Postbox“; Überprüfung ob Zustellungen vorliegen; Erstellte, eingereichte und bezahlte Steuererklärungen (u.a. Einkommen- und Vermögensteuer).
 
einmalig,
pro Steuerpflichtigen
500,00 €

Steuererklärungen ETE - Auslandstransaktionen
ETE (Encuesta sobre Transacciónes Exteriores) ist eine Informationserklärung, die an die Spanische Nationalbank eingereicht werden muss. Sie ist verpflichtend für natürliche und juristische Personen, die Auslandstransaktionen durchgeführt haben oder aber Aktiv- oder Passivsalden oder Veränderungen derselben im Gesamtumfang von mehr als 1 Million Euro aufweisen. Die Erklärung ist bis zum 20. Januar des Folgejahres einzureichen.
Im Mindesthonorar sind maximal zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jede weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet.

Mindesthonorar450,00 €

Steuererklärungen Modelo 720 - Auslandsvermögenserklärung
Diese verpflichtende Informationserklärung umfasst alle ausländischen Vermögenskategorien mit einem Gesamtsaldo von über 50 T€, die detailliert aufgelistet werden müssen, Die Erklärung ist bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen. 
Im Grundhonorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jeder weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet. 
In den Folgejahren ist die Erklärung nur bei Veränderungen notwendig. Die Überprüfung der Veränderung wird mit 180,00 €/Std. berechnet.

Grundhonorar450,00 €

Steuererklärungen Modelo 100 - Einkommensteuererklärung für Residenten
Alle in Spanien ansässigen natürlichen Personen sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Modelo 100) verpflichtet. Zu erklären sind die Welteinkünfte des gesamten Kalenderjahres. Die Steuererklärung ist bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. 
Im Grundhonorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jeder weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet.

Grundhonorar450,00 €

Steuererklärungen Modelo 714 - Vermögensteuererklärung
Alle natürlichen Personen, sowohl Residenten (aufgrund ihres weltweiten Vermögens) als auch Nichtresidenten (aufgrund ihres in Spanien befindlichen Vermögens) sind zur Abgabe der Vermögensteuererklärung verpflichtet. Die Erklärung ist bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. 
Im Grundhonorar sind zwei Bearbeitungsstunden inkludiert. Jeder weitere Stunde wird mit 160,00 € berechnet.

Grundhonorar450,00 €

Zustelladresse
Wir empfehlen Ihnen die "PlattesGroup" als Zustelladresse für jegliche Kommunikationen der Gemeinde, Grundbuchamt, Gerichten und Behörden zu registrieren. Somit können wir Sie über die Inhalte eingehender Schreiben oder/und Fristen rechtzeitig informieren. 

Einrichtung

330.00 €

Postbox
Neben der Zustelladresse sollte unbedingt das sogenannte „Elektronische oder digitale Postfach“ installiert werden. Das balearische und staatliche Finanzamt und auch einige Behörden stellen Nachrichten nur noch über dieses "Postfach" zu. Wenn eine Nachricht eingeht, gilt das Schreiben nach 10 (zehn) Tagen als zugestellt. Wir administrieren dieses "Postfach" und informieren Sie über Inhalte möglicher  Zustellungen und einzuhaltende Fristen.

Einrichtung

330.00 €
Erneuerung225,00 €
Jährliche Pflegepauschale120.00 €

Sonstige Leistungen

Nicht fristgerechte Einreichung
Die Steuererklärungen können „online“ beim Finanzamt nur bis zum 15. des Abgabemonats eingereicht und bezahlt werden. Sollte die Freigabe zur Zahlung durch die Mandantschaft bis zu diesem Termin nicht vorliegen, muss ein sogenannter NRC-Code bei der Bank angefordert werden, über den dann die weitere Abwicklung erfolgt. Daraus entsteht ein erheblicher zeitlicher Mehraufwand, der (leider) nicht digital abgearbeitet werden kann.

Handlingfee

100,00 €

Übernahme von Zahlungen
In nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann es notwendig werden, dass die PlattesGroup für Sie Zahlungen (Steuern, Strafen, etc.) durchführt. Das erfordert einen sehr hohen Verwaltungsaufwand (Geldwäschevorschriften, Buchhaltung, NRC-Code, Kommunikation, etc.)

Handlingfee100,00 €
Weitere Dienstleistungen werden zu den allgemein geltenden Honoraren der PlattesGroup abgerechnet
Die Stundensätze Inspektionen, Steuerprüfungen und Informationsanforderungen betragen:
Fachliche QualifikationNettobetrag*
Steuerberater/-in250,00 €
Sachbearbeitung Inspektion (Sekretariat, Buchhaltung, Übersetzung)95,00 €

Unserer Honorare werden Jährlich aktualisiert

Ihr Vorteil - Unser Leistungsversprechen

Kreativität ist kein Talent, sondern eine Methode des Arbeitens.
Die Kollegen:innen freuen sich auf ihre Beratungsanfrage.

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